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E DIN IEC 60670-22 VDE 0606-22:2024-06

Dosen und Gehäuse für Installationsgeräte für Haushalt und ähnliche ortsfeste elektrische Installationen

Teil 22: Besondere Anforderungen für Verbindungsdosen

(IEC 23B/1461/CDV:2023); Text Deutsch und Englisch
Art/Status: Norm-Entwurf, gültig
Ausgabedatum: 2024 -06   Erscheinungsdatum: 2024-05 -17
VDE-Artnr.: 1600451
Ende der Einspruchsfrist: 2024-07-17

Dieser Teil der Normenreihe IEC 60670 behandelt die spezifischen Anforderungen für Dosen, Gehäuse und Teile von Gehäusen (nachfolgend Dosen und Gehäuse genannt), die als Verbindungsdose oder Abzweigung verwendet werden.
Dieses Dokument enthält den Entwurf der 2. Ausgabe zu IEC 60670-22.
Die Normenreihe IEC 60670 wird in Europa nicht 1:1 umgesetzt, so dass davon auszugehen ist, dass die spätere europäische Umsetzung dieses Dokumentes nur mit sogenannten „Gemeinsamen Abänderungen“ zur Anwendung kommt.
Gegenüber DIN EN 60670-22 (VDE 0606-22):2007-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Die Definitionen zu den Begriffen Kabelmuffe, Anschluss und Abzweigung sind ergänzt;
b) Abschnitt 7 Einteilung ist um die Fähigkeit zum Verkapseln von Klemmstellen, Klemmen oder Verbindungsmaterial ergänzt;
c) Abschnitt 8 Aufschriften ist um einen Punkt zu Kabelmuffen ergänzt;
d) Abschnitt 15 Mechanische Festigkeit ist um Zusätzliche Anforderungen für Dosen und Gehäuse, die direkter Sonnenstrahlung ausgesetzt sind, ergänzt sowie der dort in Bezug genommene normative
Anhang CC;
e) Anhang DD zu besonderen Anforderungen für Verbindungsdosen und -gehäuse mit einer Fähigkeit für Verkapselung ist ergänzt.
Dosen nach diesem Dokument werden dafür verwendet, um z. B. Leiter miteinander zu verbinden, oder auch um Abzweigungen von einem oder mehreren Hauptleitern zu ermöglichen. Auch kommen Verbindungsdosen zum Einsatz, um z. B. eine ortsfeste Installation mit einer flexiblen Leitung zu „verbinden“.

Gegenüber DIN EN 60670-22 (VDE 0606-22):2007-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Die Definitionen zu den Begriffen Kabelmuffe, Anschluss und Abzweigung sind ergänzt;
b) Abschnitt 7 Einteilung ist um die Fähigkeit zum Verkapseln von Klemmstellen, Klemmen oder Verbindungsmaterial ergänzt;
c) Abschnitt 8 Aufschriften ist um einen Punkt zu Kabelmuffen ergänzt;
d) Abschnitt 15 Mechanische Festigkeit ist um Zusätzliche Anforderungen für Dosen und Gehäuse, die direkter Sonnenstrahlung ausgesetzt sind, ergänzt sowie der dort in Bezug genommene normative
Anhang CC;
e) Anhang DD zu besonderen Anforderungen für Verbindungsdosen und -gehäuse mit einer Fähigkeit für Verkapselung ist ergänzt.