DIN EN 50549-1 VDE 0124-549-1:2026-01
Anforderungen für zum Parallelbetrieb mit einem Verteilnetz vorgesehene Erzeugungsanlagen
Teil 1: Anschluss an das Niederspannungsverteilnetz – Erzeugungsanlagen bis einschließlich Typ B;
Deutsche Fassung EN 50549-1:2019 + A1:2023
Art/Status:
Norm,
gültig
Ausgabedatum: 2026 -01
VDE-Artnr.: 0100924
Das Dokument gilt für Erzeugungsanlagen bis einschließlich Typ B, die am Niederspannungsverteilnetz betrieben werden. Sie legt technische Anforderungen fest, die sicherstellen, dass solche Anlagen netzverträglich arbeiten. Wesentliche Anforderungen sind Schutzfunktionen: z.?B. Spannungs-/Frequenzüberwachung, Inselnetzerkennung, Verhalten bei Netzstörungen: Fault Ride Through (FRT), ROCOF-Festigkeit, Regelverhalten: z.?B. Frequenzabhängige Wirkleistungsabgabe. Kommunikation mit dem Netzbetreiber: z.?B. Fernwirktechnik, Steuerbarkeit und Störfestigkeit gegenüber Netzereignissen wie Phasensprüngen. Das Dokument gilt nicht für Anlagen, die nicht parallel zum Netz betrieben werden (z.?B. Inselanlagen), Erzeugungsanlagen, die nur im Mittelspannungsnetz angeschlossen sind – dafür gilt EN 50549-2 und Anlagen, die unter die Netzanschlussregeln für Typ C und D fallen (z.?B. große Windparks oder PV-Freiflächenanlagen mit direktem MS-Anschluss). Gegenüber DIN EN 50549-1 (VDE 0124-549-1):2020-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Eine Anforderung zur Störfestigkeit gegenüber Phasensprüngen wurde eingeführt. b) Die Anforderung bezüglich ROCOF-Störfestigkeit für synchrone und nicht synchrone Erzeugungstechnologie wurde harmonisiert. c) FRT für Typ A wurde von einer Empfehlung zu einer Anforderung geändert. d) Für EESS wurden für den Fall einer Überfrequenz weitere Einzelheiten angegeben. Typische Anwendungsbeispiele sind Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden oder Gewerbebauten, Batteriespeichersysteme mit Netzanschluss, Blockheizkraftwerke (BHKW) im Niederspannungsnetz, Kleinwindanlagen oder Mikrogasturbinen und Hybridanlagen mit PV und Speicher.
Gegenüber DIN EN 50549-1 (VDE 0124-549-1):2020-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Eine Anforderung zur Störfestigkeit gegenüber Phasensprüngen wurde eingeführt.
b) Die Anforderung bezüglich ROCOF-Störfestigkeit für synchrone und nicht synchrone Erzeugungstechnologie wurde harmonisiert.
c) FRT für Typ A wurde von einer Empfehlung zu einer Anforderung geändert.
d) Für EESS wurden für den Fall einer Überfrequenz weitere Einzelheiten angegeben.
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