DIN EN IEC 60335-2-40 VDE 0700-40:2025-11
Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke
Teil 2-40: Besondere Anforderungen für elektrisch betriebene Wärmepumpen, Klimageräte und Raumluft-Entfeuchter
(IEC 60335-2-40:2018, modifiziert); Deutsche Fassung EN IEC 60335-2-40:2023 + A11:2023
Art/Status:
Norm,
gültig
Ausgabedatum: 2025 -11
VDE-Artnr.: 0701620
In den Anwendungsbereich dieser Norm fallen elektrische Wärmepumpen, einschließlich Brauchwasser-Wärmepumpen, Klimageräte und Raumluftentfeuchter, die Motorverdichter und hydronische Gebläsekonvektoren enthalten, deren maximale Bemessungsspannungen nicht über 250 V für Einphasengeräte und 600 V für alle anderen Geräte betragen. Teilanlagen fallen in den Anwendungsbereich dieser Internationalen Norm. Diese Geräte werden für die häusliche Umgebung und gewerbliche Zwecke benutzt. Die oben erwähnten Geräte können aus einer oder mehreren fabrikmäßig hergestellten Baugruppen bestehen. Wenn sie in mehr als einer Baugruppe geliefert werden, sind die einzelnen Baugruppen zusammen zu verwenden, und die Anforderungen basieren auf der Verwendung zusammengefügter Baugruppen. Geräte und Maschinen, die für den Gebrauch durch Fachkräfte und/oder unterwiesene Personen in Läden, in Kleinbetrieben und in der Landwirtschaft bestimmt sind, und Geräte und Maschinen, die für den gewerblichen Gebrauch durch Laien ausgewiesen sind, fallen in den Anwendungsbereich dieser Norm. Die Norm behandelt die vernünftigerweise vorhersehbaren Gefährdungen, die von Geräten und Maschinen ausgehen, unter Berücksichtigung aller betroffenen Personen. Diese Norm enthält besondere Anforderungen für die Verwendung von brennbaren Kältemitteln. Wenn kältetechnische Sicherheitsanforderungen nicht von dieser Norm einschließlich der Anhänge abgedeckt sind, so sind sie durch ISO 5149 enthalten. Zusatzheizungen oder eine Einrichtung für deren separate Installation gehören zum Anwendungsbereich dieser Norm, jedoch nur Heizungen, die als Teil der Geräteeinheit ausgelegt sind, wobei die Regel- und/oder Steuereinrichtungen in das Gerät eingebaut sind. Diese Norm wird nicht angewendet für: - Luftbefeuchter, die zur Verwendung mit Heiz- und Kühlgeräten bestimmt sind, für die IEC 60335-2-88 gilt; Geräte, die ausschließlich für industrielle Zwecke bestimmt sind; Geräte, die zur Verwendung in Räumen vorgesehen sind, in denen besondere Bedingungen vorherrschen, wie korrosive oder explosionsgefährdete Bereiche (Staub, Dampf oder Gas).
Dieses Normdokument ist eine Ersetzung für:
DIN EN 60335-2-40 VDE 0700-40:2014-01
Gegenüber DIN EN 60335-2-40 (VDE 0700-40):2014-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Abschnitt 1 – Einschränkung der Kältemittel der Sicherheitsgruppe A2L auf solche mit einer molaren Masse von 42 kg/kmol oder mehr;
b) Abschnitt 7 – zusätzliche Anforderungen für Kältemittel der Sicherheitsgruppe A2L;
c) Abschnitt 7 – zusätzliche Anforderung für vorgefüllte Leitungssätze, Detektionssysteme, Belüftung und die resultierende Füllmenge;
d) Abschnitt 7 – zusätzliche Anforderungen für UV-C-Systeme;
e) Abschnitt 7 – zusätzliche Anforderungen für transkritische Kühl-/Gefriersysteme;
f) 19.7 – geänderter Text, um dem Zweck des Unterabschnittes zu entsprechen;
g) Abschnitt 21 – zusätzliche Anforderung für transkritische Kühl-/Gefriersysteme;
h) Abschnitt 22 – zusätzliche Anforderung für Kältemittel der Sicherheitsgruppe A2L;
i) Abschnitt 22 – zusätzliche Detektionssysteme;
j) Abschnitt 22 – zusätzliche Anforderung für Kühlsysteme mit erhöhter Dichtigkeit;
k) Abschnitt 22 – zusätzliche Anforderung für UV-C;
l) Abschnitt 23 – zusätzliche Anforderung für UV-C;
m) Abschnitt 24 – zusätzliche Anforderung für transkritische Kühl-/Gefriersysteme;
n) Abschnitt 24 – zusätzliche Anforderung für Detektionssysteme und Luftstrom;
o) Abschnitt 32 – zusätzliche neue Anforderungen für UV-C;
p) Anhang BB – überarbeitet, um Oberflächentemperaturen hinzuzufügen;
q) Anhang DD – zusätzliche Anforderungen für Kältemittel der Sicherheitsgruppe A2L und geänderte Anforderungen für brennbare Kältemittel, um Kältemittel der Sicherheitsgruppe A2L auszuschließen;
r) Anhang GG – zusätzliche Anforderungen für entsprechende Kältemittel der Sicherheitsgruppe A2L;
s) GG.1 – geänderte Tabelle GG.1 und zugehörige Formulierung;
t) GG.7 – zusätzliche Anforderung neuer Geltungsbereich für die Prüfung;
u) GG.8 bis GG.13 – Neuaufnahme von Kältemitteln der Sicherheitsgruppe A2L;
v) Anhang HH – überarbeitet, um Kältemittel der Sicherheitsgruppe A2L zu berücksichtigen;
w) Anhang JJ – neuer Anwendungsbereich der zulässigen Öffnung von Relais und ähnlicher Komponenten, um die Entzündung von Kältemitteln der Sicherheitsgruppe A2L zu verhindern;
x) Anhang KK – neuer Anwendungsbereich von Prüfverfahren für die Zündtemperatur bei Kontakt mit heißer Oberfläche für Sicherheitsgruppe A2L;
y) Anhang LL – neuer Anwendungsbereich von Kältemittel-Detektionssystemen für Kältemittel der Sicherheitsgruppe A2L;
z) Anhang MM – neuer Anwendungsbereich der Bestätigungsprüfung für die Position des Kältemittelsensors.
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