DIN EN IEC 62305-3 VDE 0185-305-3 Beiblatt 2:2025-10
Blitzschutz
Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen; Beiblatt 2: Zusätzliche Informationen für besondere bauliche Anlagen
Art/Status:
Norm,
gültig
Ausgabedatum: 2025 -10
VDE-Artnr.: 0100890
Die Informationen in diesem Beiblatt dienen dem besseren Verständnis von DIN EN IEC 62305-3 (VDE 0185-305-3). Es werden bauliche Anlagen berücksichtigt, für die es unter Blitzschutzaspekten international wenige normative Vorgaben gibt. Weiterhin wird auf gesetzliche Vorgaben hingewiesen, die in der Internationalen Norm IEC 62305-3 nur eingeschränkt Berücksichtigung erfahren haben. Die Auswahl und Errichtung der Überspannungsschutzmaßnahmen für die Stromversorgung erfolgt nach DIN VDE 0100-534 (VDE 0100-534) und für die Kommunikationsleitungen nach DIN VDE 0845 Beiblatt 1 (VDE 0845 Beiblatt 1). Des Weiteren erfordern die Normen für die Errichtung von Niederspannungsanlagen und Gefahrenmeldeanlagen, wie beispielsweise DIN VDE 0833-1 (VDE 0833-1) oder versicherungstechnische Vorgaben VdS 2031 oder VdS 2095, Beachtung. Gegenüber DIN EN 62305-3 Beiblatt 2 (VDE 0185-305-3 Beiblatt 2):2012-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) umfassende redaktionelle Überarbeitung des Beiblatts; b) Entfernung des Abschnitts 4 "Gebäude und Anlagen mit explosionsgefährdeten Bereichen". Diese Inhalte werden in Beiblatt 7 behandelt. c) neue Beispiele eingefügt und bestehende Beispiele überarbeitet. Die beispielhaft aufgeführten Anlagen in diesem Beiblatt geben Hinweise, wie mögliche Blitzschutzmaßnahmen umgesetzt werden können, wenn diese gefordert werden. Beispielhaft beschrieben sind unter anderem Maßnahmen für Krankenhäuser, Sportstätten, Schornsteine, Fernmeldetürme, Seilbahnen, Tragluftbauten, Brücken, Krane, Windmühlen, Hochregallager, Logistikzentren, Bäder und Schutzhütten.
Gegenüber DIN EN 62305-3 Beiblatt 2 (VDE 0185-305-3 Beiblatt 2):2012-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) umfassende redaktionelle Überarbeitung des Beiblatts;
b) Entfernung des Abschnitts 4 „Gebäude und Anlagen mit explosionsgefährdeten Bereichen“. Diese Inhalte werden im Beiblatt 7 behandelt;
c) neue Beispiele eingefügt und bestehende Beispiele überarbeitet.
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